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Mehr Bio im Benzin

Zum Jahresende 2010 wird der Bioethanolanteil im Benzin von derzeit 5 % auf bis zu 10% angehoben. Daraus ergibt sich auch das Kürzel „E10“, bei dem „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10 % steht.

Was spricht für die Verwendung von E 10?
Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat 2 entscheidende Vorteile:
  • Bioethanol wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß
    des Klimagases CO2.
  • Durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen werden die Erdölreserven geschont.
Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?
Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.

Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist.

Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?
Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen

  • Hier kostenfreier Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei (Größe ca. 1 MB) Aktuelle Ausgabe © DAT GmbH

  • Wichtige Info für uns hierin:
    Nur die 124er ohne Kat, sowie die 200er mit Kat von 1985-1990 dürfen kein E10 tanken, alle anderen sind freigegeben!
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